Der Weg zum Führerschein

Da gibt's schon einiges zu tun...

1. Nothelferausweis

Nothelferkurs besuchen, dauert ca. 10 Std. Der Ausweis darf nicht älter als 6 Jahre alt sein.

2. Mindestalter

Neu ab 2021: 17 Jahre!  (Kat. B)

3. Antrag/Gesuch

Das Gesuch kann bereits 6 Wochen vor Erreichen des 17. Geburtstags eingereicht werden. (Kanton BL) Das Formular kann bei einem Polizeiposten, evt. der Wohngemeinde, bei der Motorfahrzeugkontrolle direkt abgeholt werden. Vollständig ausfüllen.

Du kannst dieses auch unter Lernfahrausweise (LFA) — baselland.ch  direkt runterladen.

4. Sehtest

Durch Optiker oder Augenarzt direkt ausfüllen lassen, oder Kopie der letzten Untersuchung dem Antragsformular beilegen.

Darf jedoch nicht älter als 2 Jahre sein.

5. Formular muss durch die Wohnortgemeinde bestätigt werden

Die Unterlagen werden durch die Gemeinde direkt an die MFK BL verschickt.  Ein aktuelles, farbige Passfotos + original Nothelferausweis beilegen.

6. Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung

Du kannst selbst einen Termin festlegen und dich anmelden. Theoriekurs besuchen (freiwillig). Unbedingt div. Unterlagen, wie z.B. CDs und Lernbuch fürs Selbststudium besorgen. Erhätlich in Buchhandlungen.

7. Theorie-/ Basisprüfung

Möglich bereits 1 Monat vor erreichen des 17. Geburtstages.

Bei der Theorieprüfung gibt es 50 Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten. Mit 14 oder weniger Fehlern hast du bestanden.

8. Erhalt des Lernfahrausweises

Frühestens zum 17. Geburtstag, dieser ist 2 Jahre gültig. Kann nicht verlängert werden!

9. Fahrstunden (Unterricht)

Beim Fahrlehrer.

10. Verkehrskundeunterricht (VKU)

4 x 2 Stunden, oder 2 x 4 Std., obligatorisch und muss vor der praktischen Führerprüfung besucht werden. Dieser ist 2 Jahre gültig.

11. Praktische Fahrprüfung

Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer.

Ab 2021 erst nach 12 Monaten (nach Erhalt des Lernfahrausweises) möglich! Ausnahme beim Jahrgang 2003 oder älter!

12. Erhalt des Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)

Auf Probe! In der Probezeit (3 Jahre) muss ein Weiterbildungstag innerhalb des ersten Jahres(2-Phasen Ausbildung) absolviert werden.

Achtung

Ein erstmaliger Entzug des Führerausweises auf Probe führt zu einer Verlängerung der Probezeit. Nach einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert, d.h. du fängst wieder beim Einreichen des Gesuchs um einen Lernfahrausweis an.