Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei jeder Fahrstunde muss der gültige Lernfahrausweis mitgeführt werden.

 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24h vor dem Unterricht abgemeldet werden, ansonsten die Lektion zum vollen Preis verrechnet wird. Ausnahmen bei besonderen Ereignissen.

 

In der Regel wird bar oder auf Wunsch per Rechnung bezahlt. Auf jeden Fall spätestens auf Ende des laufenden Monates.

Bei Verzug wird gemahnt und darauf die ordentliche Betreibung eingeleitet.

Je nach Zahlungsschuld werden keine Fahrstunden mehr angeboten bis die Schuld beglichen ist.

 

Der/die Lenker/in ist während dem Fahrunterricht sowie während der Prüfungsfahrt versichert, wenn der Fahrlehrer oder der Prüfungsexperte dabei ist.

 

Die Fahrzeugversicherung kann Leistungen kürzen oder gar verweigern, sollte der/die Lenker/in unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen.

Bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit wird die Fahrstunde durch den Fahrlehrer verweigert und die ausfallende Stunde voll verrechnet.

 

VRV Art. 2. Zustand des Führers

Abs. 1 Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmittel oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.

Abs. 3 Niemand darf ein Fahrzeug einem Führer überlassen, der nicht fahrfähig ist.

 

SVG Art 31 Abs 2 Beherrschen des Fahrzeuges 

Abs. 1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorschriftspflichten nachkommen kann.

 

Uebertretungen und Bussen welche eindeutig durch den Lenker verursacht werden, gehen auch zu dessen Lasten.

 

Die Prüfungsfahrt mit dem Experten sind kostenpflichtig und wird entsprechend einer Fahrstunde verrechnet.

 

Es gilt das Schweizer Recht.